Montag, 17. Dezember 2012

Aktionär

Ein Aktionär hält Anteile an einer Aktiengesellschaft. Er besitzt mindestens eine Aktie und hat daher, sofern es keine Spezialform der Aktie ist, das Recht auf seinen Gewinnanteil und auf Mitbestimmung in der jährlichen Hauptversammlung. Aktien können jederzeit ge- und verkauft werden, der Aktionär haftet nur mit seiner Einlage und ist nicht zur Mitarbeit verpflichtet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.