KURZFASSUNG
Die Privatstiftung ist eine Sonderform der Stiftung. Eine Stiftung zu gründen hat steuerliche Vorteile, historisch betrachtet ging es um den Schutz des eigenen Vermögens, da auf jenes Vermögen, das in die Stiftung eingebracht wird, nichtmehr zugegriffen werden kann. Ein einfaches Beispiel: Fritz besitzt mehrere Zinshäuser, er ist bereits 80 Jahre alt und möchte nicht, dass sein gieriger Sohn die Häuser verkauft und das Geld danach verschwendet. Daher bringt er die Häuser in eine Privatstiftung ein. Die Einnahmen, die die Häuser abwerfen kann sein Sohn erben, jedoch bleiben die Häuser immer im Eigentum der Stiftung - der Sohn kann sie niemals verkaufen und noch viele Generationen werden von den Einnahmen leben können.
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UMFANGREICHE ERKLÄRUNG
Es ist schon erstaunlich, wie schnell sich die Zeiten wandeln.
Noch
vor einigen Jahren oder Jahrzehnten, war der Kapitalismus viel
umjubeltes Instrument der allgemeinen Wohlstandsvermehrung. Er hat die
westlichen Gesellschaften zu dem gemacht was sie heute sind und das was
sie heute sind, das mag man in Detailbereichen gut – etwa im Bereich der
Sicherheit, Krankenversorgung, allgemeiner Wohlstand etc. – oder
schlecht – etwa im Bereich der Freizeit, Leistungsdruck,
Berufskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Werteverlust etc. – finden.
Auch
von den größten Zweiflern kann aber nicht von der Hand gewiesen werden,
dass es niemals einen größeren allgemeinen Wohlstand in den westlichen
Gesellschaften gab als heute. Das gilt unabhängig davon, wieviel jeder
Einzelne hat, sind doch modernste Infrastrukturbauten, öffentliche
Versorgung, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und
vieles mehr, das uns der Staat heute, unabhängig vom persönlichen
Vermögen gleichberechtigt zur Verfügung stellt, letztlich ein Aspekt
dieses Wohlstandes der Allgemeinheit und genau dies ist zu großen oder
überwiegenden Teilen ein Verdienst des Kapitalismus, der es erst erlaubt
hat derartige Dinge überhaupt zu finanzieren und zu realisieren.
Nun
werden sich manche wohl nie mit der Idee anfreunden können, dass
Wohlstand in einer Leistungsgesellschaft, wie sie der Kapitalismus
zwangsläufig mit sich bringt, niemals gleich verteilt sein kann und
darf, doch ist dies ein entscheidendes Kriterium, denn wird der
Wohlstand gleich verteilt, ohne von einer Leistung des Einzelnen
abhängig zu sein, so kann dies zwangsläufig nur zu Stagnation und
letztlich zu Rezession oder mit anderen Worten “Wohlstandsvernichtung”
führen.
Dieses System hat zuletzt in der Steinzeit beschränkt
funktioniert, wenn auch nur theoretisch, denn allen gehörte zwar
theoretisch alles, aber faktisch nahm sich der Stärkere einfach was er
wollte. Im Endeffekt aber hatten alle relativ wenig und kaum jemand
wurde überhaupt 30 Jahre alt.
Überdies
hat die Geschichte mehr als deutlich gezeigt, dass auch in
kommunistischen Ländern, welchen eigentlich nicht der Leistungsgedanke
zugrunde lag, sehr wohl der gleiche Leistungsgedanke vorherrschte, der
lediglich anders kanalisiert wurde. Dieser kam nämlich dadurch zum
Ausdruck kam, dass einige wenige versucht haben, abseits der offiziellen
Kanäle ihr Vermögen zu vermehren und sich Vorteile zu verschaffen, die
Ihnen systematisch nicht zustanden.
Dieses
Vorgehen ist aber ebenso illegal und strafbar, wie es auch
Vermögensdelikte in kapitalistisch geprägten westlichen Demokratien
sind, welche allerdings über den Vorteil verfügen, dass dort das Recht
vom Volk ausgeht oder ausgehen sollte, während in kommunistischen
Regimes diejenigen, die sich illegal bereicherten nicht nur den Bereich
der Gesetzgebung sondern auch noch Rechtsprechung und Exekutive
kontrollierten.
Hier
schließt sich auch der Kreis zum eigentlichen Thema, nämlich jenem,
warum Privatstiftungen sinnvoll sind, auch für die Allgemeinheit, denn
auch die Privatstiftung ist ein Instrument, dass nur in einer
kapitalistisch geprägten Welt funktioniert und eine Abkehr vom
Kapitalismus kann wohl – bei allem Verständnis für Idealismus – kaum zur
Diskussion gestellt werden.
Privatstiftungen
gibt es in Österreich noch nicht allzu lange und bis vor einigen Jahren
war den meisten Österreichern vermutlich nicht bekannt, dass es
überhaupt Privatstiftungen gibt.
Interessanterweise hat sich
dieser Bekanntheitsgrad der Privatstiftung gerade zu jenem Zeitpunkt
signifikant erhöht, als Privatstiftungen, mit dem allgemeinen Wegfall
der Erbschafts- und Schenkungssteuer, ihr maßgeblichstes Privileg,
nämlich jenes, dass sie als Vehikel zur Umschiffung dieser Steuern
verwendet werden konnten, verloren.
Mit
einem Schlag gab es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr und
wurde bei vielen Stiftungen die Frage der Existenzberechtigung in den
Raum gestellt. Plötzlich aber und obwohl ihres wesentlichsten
“Steuerspareffektes” beraubt, wurde die Privatstiftung öffentlich
thematisiert und politisch verteufelt.
Genau
jene politische Partei, deren Finanzminister anno dazumals die
Privatstiftung eingeführt hatte, wollte in mehreren Landes- und
Bundeswahlkämpfen “die Reichen” zur Kasse bitten und lieferte mit
Privatstiftungen dazu passend auch gleich das entsprechende Feindbild.
Praktisch daran war natürlich, dass es im Vergleich zur Anzahl der
Wähler nur sehr wenige Privatstiftungen gibt und diese nicht dafür
bekannt sind sehr öffentlichkeitswirksam zu agieren, sodass die
Gegenwehr schwach blieb.
Auch
politisch wollte sich natürlich niemand offiziell auf die Seite dieser
wenigen Privatstiftungen und damit gefühlsmäßig gegen die Masse stellen,
wenngleich inoffiziell die Mehrzahl der Politiker bestens über die
Sinnhaftigkeit der Privatstiftungen bescheid weiß und wusste, ebenso
aber auch über die Tatsache, dass sich diese Sinnhaftigkeit in einer auf
emotionaler Ebene geführten Debatte kaum verkaufen ließe.
Umso
erstaunlicher, dass gerade jene Partei die dieses Thema forcierte auch
entsprechend schnell in Erklärungsnotstand kam, als bekannt wurde, dass
auch sie sich auf mehreren Ebenen, vor allem auf Länderebene, der
Rechtsform der Privatstiftung, etwa zur Liegenschaftsvermietung
bediente. Natürlich wurde auch gleich das entsprechende Argument
geliefert, seien doch diese Privatstiftungen für ganz andere, ja sogar
fast gemeinnützige Zwecke gegründet worden.
Der
Schaden aber war längst angerichtet. Die Privatstiftung, obwohl ihres
tatsächlich nicht rechtzufertigenden maßgeblichen steuerlichen Privilegs
bereits “beraubt”, wurde politisch motiviert an den Pranger gestellt
und dieses Bild hat sich beim Wähler auch entsprechend eingeprägt. So
mag es nicht verwundern, dass das Thema Privatstiftungen alle paar
Monate wieder hervorgeholt wird, um neue steuerliche Einschnitte zu
fordern, was angesichts dessen, dass im Wesentlichen keine steuerlichen
Begünstigungen mehr bestehen, wohl nur dazu führen kann, dass über kurz
oder lang die Privatstiftung steuerlich, gegenüber Privatpersonen und
Kapitalgesellschaften, benachteiligt werden wird.
Warum aber sind Privatstiftungen keineswegs zu verteufeln sondern notwendig und sinnvoll?
Ich möchte hierzu einige Denkanstöße liefern:
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Zunächst ist die Privatstiftung ein Ziel und Ziele sind es, die eine
Leistungsgesellschaft erst sinnvoll und praktikabel machen. Wer wird
schon Leistung und Opferbereitschaft an den Tag legen, um neue
Unternehmen zu gründen, Investitionen zu tätigen, Forschung
voranzutreiben oder auch nur mehr zu leisten um einen höheren Lohn zu
erhalten, wenn er am Ende dafür nichts anderes bekommt, als einen noch
höheren Steuersatz und sein erarbeitetes Vermögen somit ohnehin wieder
umverteilt wird? Wenn nun die Privatstiftung gänzlich unattraktiv wird,
dann wird sie kein Ziel bleiben! Leistungshungrige Personen wird es aber
weiterhin geben, auch unter den Vermögenden und diese werden sich Ihre
Ziele anderswo suchen und ihr Vermögen dort investieren, soweit sie es
nicht ohnehin auch jetzt schon so handhaben.
-
Somit kommen wir auch zum zweiten Punkt. Eine Privatstiftung in
Österreich ist auch eine Investition in Österreich. Die Besteuerung des
Stiftungsvermögens erfolgt grundsätzlich durch den österreichischen
Fiskus und selbst wenn man der Privatstiftung wieder geringfügige
steuerliche Vorteile gewähren würde, was angesichts des internationalen
Wettkampfes um Investitionen sicherlich kein Nachteil wäre, so wäre die
Privatstiftung für Österreich ein gutes Geschäft, da anderenfalls dieses
Vermögen überhaupt nicht in Österreich ver- und laufend besteuert
werden würde.
Bereits
jetzt hat man die Stiftung, vor allem steuerlich, soweit unattraktiv
gemacht, dass kaum noch Privatstiftungen gegründet werden. Wer dies
positiv findet, verkennt die Situation, bedeutet dies doch nichts
anderes, als dass diese Investitionen nicht mehr Österreich
zugutekommen. In diesem Zusammenhang sollte nicht vergessen werden, dass
bereits bei Errichtung der Stiftung das gesamte eingebrachte
Stiftungsvermögen besteuert wird. Ein steuerliches Zubrot für den Staat,
das bei großen Stiftungsvermögen durchaus beträchtlich sein kann.
Bleibt
das Vermögen hingegen im Privatvermögen, ist es meist zur Gänze
endbesteuert und fallen keine weiteren Steuererträge an. Wird es dann im
Ausland investiert, sind diese Vermögen dem österreichischen Fiskus
oftmals zur Gänze entzogen, der steuerliche Verlust wäre sohin endgültig
herbeigeführt – so viel zur politisch leichten Kost “die Reichen
[Privatstiftungen] zur Kasse” zu bitten.
-
Es ist auch nicht der steuerlichen Attraktivität zu verdanken, dass es
nach wie vor rund 3.300 Stiftungen mit einem in Österreich gehaltenen
Vermögen von rund 70 Mrd. Euro gibt, sondern der Tatsache, dass die
Auflösung der Stiftung und damit die Auskehr des Vermögens so stark
steuerlich belastet ist, dass dieser Weg derzeit – für die meisten
Stiftungen – noch nicht rentabel ist. Folgen aber weitere steuerliche
Maßnahmen zu Lasten der Privatstiftungen wird es irgendwann trotzdem
attraktiv werden auch diese Hürde zu nehmen und das Vermögen anderweitig
zu investieren oder zu veranlagen.
Die Auflösungsbesteuerung
würde Österreich als Einmaleffekt einige Steuereinnahmen bringen, sofern
nicht überwiegend Doppelbesteuerungs-abkommen genutzt werden, um in das
Ausland steuerneutral oder steuerbegünstigt das Vermögen auszukehren,
danach aber ist das Vermögen buchstäblich weg aus Österreich und dies
führt nicht nur dazu, dass keine weiteren Steuereinnahmen folgen werden,
sondern auch im wirtschaftlichen Bereich kaum noch private
Investitionen getätigt werden. Der Schaden wäre enorm und würde alle
treffen – eben ein klassischer Fall der Wohlstandsvernichtung.
-
Abseits der steuerlichen Thematik wird der allgemeine Vorwurf erhoben,
wer Geld hat, der kann es sich richten und Privatstiftungen sind ein
solches Mittel, das nur Reichen zusteht. Dazu kann man nur sagen, ja so
ist es zu einem gewissen Grad und so muss es wohl auch sein. Die
Privatstiftung ist eine Rechtsform für große Vermögen, da es sich erst
ab einem Vermögen von etwa 30 Millionen Euro wirklich auszahlt eine
Privatstiftung zu errichten und damit steht sie natürlich nur einem
kleinen Kreis zur Verfügung. Selbiges gilt aber auch für Privatjets,
Luxussportwagen, Luxusyachten oder Fussballvereine, ohne dass jemand auf
die Idee käme, diese Dinge für alle einzufordern. Soviel zum ersten
Teil des Vorwurfes, der schlichtweg die Realität missachtet.
Doch
auch der zweite Teil, nämlich, dass es sich die Reichen “richten”
können, ist zum Teil wahr. So entspricht es natürlich unserem
Geldsystem, dass diejenigen, die bereits Vermögen haben auch versuchen
dieses zu erhalten oder zu vermehren und natürlich spielen dabei auch
Steuerersparnisse eine Rolle. Zweifellos war die Privatstiftung
ursprünglich in der Lage gewisse Steuervorteile zu verschaffen, wobei in
den meisten Fällen vom maßgeblichen Steuereffekt, nämlich der Ersparnis
der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht profitiert werden konnte,
weil im Zeitpunkt der Abschaffung dieser Steuern, die Stiftergeneration
überwiegend noch am Leben war; die Steuerersparnis war sohin eine
theoretische die in der absoluten Mehrzahl der Fälle nicht verwirklicht
wurde. Zwischenzeitig aber sind alle maßgeblichen Steuerervorteile der
Privatstiftung weggefallen, sodass diese, wie bereits dargelegt, nicht
mehr steuerlich attraktiv ist, sprich mit der Stiftung kann niemand mehr
Steuern sparen und es sich daher auch “nicht richten”.
Vielmehr
wird durch diese Entwicklung irgendwann der Punkt erreicht sein, wo
Stiftungen aufgelöst und Vermögen abwandern werden und erst dann werden
es sich die Reichen wieder richten, nur halt nicht mehr in Österreich.
Denkt
man hingegen an Steuerhinterziehung oder Verschleierung von Vermögen,
dann eignet sich die österreichische Privatstiftung hierfür kaum und
deutlich schlechter als etwa intransparente Stiftungen in Liechtenstein
oder Panama. Im Übrigen sind diese Tatbestände in aller Regel strafbar,
sodass es nicht der Privatstiftung zuzurechnen ist, wenn diese als
Vehikel missbraucht wird, sondern dem Staat, der derartige Delikte bis
dato nicht mit ausreichender Intensität verfolgt hat.
Wenn
die Stiftung nun aber dermaßen unatttraktiv ist, wieso gibt es dann
noch so viele? Nun zunächst liegt dies an den bereits genannten Gründen,
insbesondere daran, dass der Ausstieg steuerlich stark belastet ist.
Ein weiterer Grund aber liegt daran, dass die österreichischen
Privatstiftungen oftmals als Konzernholding fungieren. Anstelle einer
Privatperson oder einer Eigentümerfamilie stehen die Anteile an fast
allen maßgeblichen Großunternehmen in Österreich im Eigentum von
Familienstiftungen, die über entsprechende Holdingkonstruktionen dann
den Konzern steuern und versuchen die ursprünglichen
Eigentümerinteressen (=Stifterinteressen) durchzusetzen. Dies verschafft
den Unternehmen eine enorme Stabilität, da ungeachtet allfälliger
Erbfolgen und möglicher Erbstreitigkeiten, der Fortbestand des
Unternehmens, durch die Stiftungen, gewährleistet ist.
Es
kann nur im Interesse der Gesellschaft sein, dass diese
Stabilitätsstützen nicht wegfallen und man wieder zu einer Situation
zurückkehrt, wo der Tod des Unternehmenspatriarchen gleichbedeutend ist,
mit dem Tod des Unternehmens und jeweils tausende Arbeitsplätze
mituntergehen, ganz abgesehen vom Schaden für den gesamten
Wirtschaftsstandort.
Zusammenfassend
ist sohin zu konstatieren, dass sich der Gesetzgeber schon etwas
überlegt hat, als er das Privatstiftungsgesetz erlassen und die
Rechtsform der Privatstiftung eingeführt hat.
Es
war und sollte die Privatstiftung ein Mittel sein, um große Vermögen in
Österreich zu halten oder gar anzulocken und somit auf mehreren Ebenen,
nämlich steuerlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich positive
Effekte zu bewirken.
Natürlich
muss man die Privatstiftung so ausgestalten, dass keine
ungerechtfertigten Steuererleichterungen zu Lasten der Allgemeinheit
damit möglich sind, jedoch darf man die Privatstiftung nicht soweit
schädigen, dass diese und somit auch alle in Österreich investierten
Vermögen abwandern. Diese würde zwar kurzfristig gewisse Effekte
bewirken, Stichwort Auflösungsbesteuerung, sowohl mittel- als auch
langfristig aber katastrophale Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Österreich haben.
Wenn
es sich “die Reichen” dennoch “richten können” so liegt dies sicherlich
nicht an der Rechtsform der Privatstiftung, sondern daran, dass
bestehende Gesetze nicht eingehalten werden. Stärkere Verfolgung der
Korruption, Lobbyismus sowie von Vermögensdelikten allgemein wäre hier
angebracht, um nicht in Zukunft noch weitere legale Rechtsformen an den
Pranger stellen zu müssen, um politisches Kleingeld zu machen.
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