Samstag, 22. Dezember 2012

Kapitalerhöhung

Von einer Kapitalerhöhung spricht man, wenn bei einer AG das Grundkapital bzw. bei einer GmbH das Stammkapital durch zusätzliche Einlagen der Gesellschafter erhöht wird. Diese Erhöhungen müssen ggf. öffentlich bekanntgegeben und ins Firmenbuch eingetragen werden, wobei es genaue Regelungen in den dazugehörigen Gesetzen (Aktiengesellschaftsgesetz bzw. Handelsgesetzbuch) gibt.

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