Samstag, 22. Dezember 2012

Persona grata

Eine "persona grata" ist normalerweise ein(e) MitarbeiterIn einer Botschaft, die sich im Ausland aufhält und dort willkommen ist. Das Empfängerland duldet sozusagen die Anwesenheit dieser Person im Sinne der Diplomatie. "Persona grata" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "willkommene Person".


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