Sie bestimmen im Maastricht Vertrag zur
Europäischen Einheit den fiskalen Teil, die Kriterien des Währungskorbes
der European Currency Unit, die später 1:1 durch den Euro ersetzt
wurde. Grundlegend wurde vereinbart, die Inflation nicht höher als 1.5%
der 3 preisstabilsten Länder zuzulassen sowie die Verschuldung der
Staaten auf maximal 60% des BIP und das jährliche Defizit auf 3% des
BIP einzuschränken. Leider wurden diese Kriterien in der Folge durch
verschiedene Länder, beginnend mit Deutschland, nicht eingehalten,
sodass es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten in z.B. Griechenland,
Italien, Spanien etc. kam.
Informationen zum "Social Chapter" im Maastricht Vertrag gibt es hier.
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