Samstag, 15. Dezember 2012

Maastricht Kriterien

Sie bestimmen im Maastricht Vertrag zur Europäischen Einheit den fiskalen Teil, die Kriterien des Währungskorbes der European Currency Unit, die später 1:1 durch den Euro ersetzt wurde. Grundlegend wurde vereinbart, die Inflation nicht höher als 1.5% der 3 preisstabilsten Länder zuzulassen sowie die Verschuldung der Staaten auf maximal 60% des BIP und das jährliche Defizit auf 3% des BIP einzuschränken. Leider wurden diese Kriterien in der Folge durch verschiedene Länder, beginnend mit Deutschland, nicht eingehalten, sodass es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten in z.B. Griechenland, Italien, Spanien etc. kam.

Informationen zum "Social Chapter" im Maastricht Vertrag gibt es hier. 

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