Ursprünglich war für den Maastricht Vertrag geplant, eine Social Charter
zu inkludieren, die besonders auf die Arbeitnehmerrechte
(Arbeitswochenstunden, Gesundheitsschutz etc.) eingehen sollte. Durch
die Ablehnung der 40- Stunden- Woche durch Großbritannien konnte keine
Einigung erzielt werden. So wurde aus der Charter, die bahnbrechend für
einen Sozialpakt werden hätte können, das unbedeutende und
unverbindliche Social Chapter.
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